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   OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3198
OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04 (https://dejure.org/2005,3198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2005 - 2 Wx 18/04 (https://dejure.org/2005,3198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 2 Wx 18/04 (https://dejure.org/2005,3198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss an das Fernwärmenetz an Stelle der bisherigen Ölheizung als modernisierende Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Grenzen einer ordnungsgemäßen Instandsetzung; Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichtes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur modernisierenden Instandsetzung und Instandhaltung einer Heizung in einer Eigentümergemeinschaft §§ 21, 22 Abs. 1, Abs.2 und Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Ziff. 2; ; WEG § 22; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 265; ; ZPO § 559 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 21 Abs. 5 Ziff. 2 § 22 Abs. 1
    Anschluss einer Wohneigentumsanlage an ein Fernwärmenetz an Stelle der bisherigen ölheizung als Maßnahme der so genannten modernisierenden Instandsetzung - Abgenzung zwischen Instandsetzung und baulicher Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizungsumstellung auf Fernwärme eine bauliche Maßnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heizungsart mit Mehrheitsbeschluß änderbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizungsumstellung als "Baumaßnahme"? - Wohnungseigentümer stimmen mehrheitlich für Fernwärme

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umstellung von Ölheizung auf Fernwärme mehrheitlich beschließbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 27
  • ZMR 2005, 803
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 Wx 352/97

    Umstellung einer Ölheizung auf Fernwärme

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04
    Gestützt werde die Auffassung der Antragsteller auch durch den Beschluss des OLG Düsseldorf (WuM 1998, 114, 115), in dem ausgeführt worden sei, dass die Umstellung einer (Öl-) Zentralheizungsanlage auf Fernwärme über eine modernisierende Instandhaltung hinausgehe, wenn ein alsbaldiger Ausfall der Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich sei.

    Dies ist insbesondere auch dem von den Antragsgegnern zu 2) und 3) zitierten Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 8.10.1997 (WuM 1998, 114 (zitiert nach juris)) gerade nicht zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02

    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 957 (zitiert nach juris) m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.; BayObLG FGPrax 2005, 108; OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Für die Beurteilung der Frage, wo im Einzelfall die Grenzen ordnungsgemäßer Instandsetzung liegen, können verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle spielen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der bisherigen Anlage, das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand und zu erwartendem Erfolg, die künftigen laufenden Kosten, die langfristige Sicherung des Energiebedarfs, Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit und insbesondere auch, inwieweit sich die geplante Modernisierung bereits bewährt und durchgesetzt hat (OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.).

    30 Voraussetzung dafür, dass es sich um eine modernisierende Instandsetzung und keine bauliche Veränderung handelt, ist lediglich, dass die Fernwärme bei einem Vergleich zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg, den künftigen Kosten, der langfristigen Sicherung des Energiebedarfs und der Umweltverträglichkeit gegenüber der Erneuerung der Ölheizung sinnvoll und vorteilhaft ist (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803).

  • OLG Köln, 03.12.2004 - 2 Wx 35/04

    Kostenerstattungspflicht bei Beschwerderücknahme nach ungünstiger Beweisaufnahme

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände ausnahmsweise für eine abweichende Beurteilung sprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 Wx 18/04; BayObLG, FamRZ 2001, 299; BayObLG, FamRZ 1998, 436; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 13 a Rdn. 42 mit weiteren Nachweisen).
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